Verhaltensvereinbarung

Wir begegnen allen Personen im Schulhaus mit Respekt 


Daher …  

  • Grüßen wir freundlich. 
  • Gehen wir achtsam miteinander um.  
  • Folgen wir den Anweisungen der Erwachsenen. Das gilt insbesondere auch für die Anweisungen des Aufsichtspersonals während der Mittagspause.  


Wir lehnen jede Form von Gewalt ab!

Hausordnung

In unserer Schule arbeiten viele Menschen zusammen:

 

Schüler:innen, Lehrer:innen,  die Schulleitung, das Reinigungspersonal, indirekt auch die Eltern.


Damit wir gut zusammenarbeiten können, brauchen wir Regeln. 

Die allgemeinen, für alle Schulen gültigen Regeln geben uns die Schulgesetze, die speziell für unsere Schule gültigen vereinbaren wir in der „Hausordnung“. 

Handynutzungsvereinbarung

Die Schüler:innen dürfen das Handy in der Schule nach diesen Regeln nutzen: 

 

  • Während der Unterrichtszeit und in den Pausen bleiben die Handys der Schüler:innen im Spind und sind in einem geräuschlosen Zustand (Ausgeschalten/Flugmodus/Lautlos). 
  • Mit Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers können Handys im Unterricht benutzt werden. 
  • In der Frühaufsicht bis 7:30 Uhr und in der Mittagspause ist die Handynutzung erlaubt. 
  • Jede Klasse bzw. Klassenvorstand entscheiden im Einzelfall, ob bei schulischen Veranstaltungen Handys mitgebracht werden dürfen. 
  • Mit Erlaubnis der Lehrerin oder des Lehrers dürfen in Notfällen Telefonanrufe gemacht werden. Telefonate sind im Eingangsbereich bzw. an einem abgeschiedenen Ort zu führen. Gründe können sein: Verletzung, Verspätung, etwas vergessen … 

 

Ausnahme: Im Notfall (zB: wenn man Hilfe holen muss) dürfen Telefonate auch ohne Erlaubnis von der Klasse ausgeführt werden.  

 

Verbote und Verstöße 

  • Es dürfen keine Fotos, Videos oder Audios von Personen aufgenommen werden, ohne diese vorher um Erlaubnis zu fragen.  
  • Das Weitergeben von Bildern und Videos ist verboten und gegebenenfalls sogar strafbar. 
  • Es dürfen keine Filme und Bilder mit pornographischen, politisch radikalen, gruppenfeindlichen oder gewaltverherrlichenden Aufnahmen angesehen oder gezeigt werden. 
  • Der Unterricht, Gespräche oder Aufführungen dürfen nicht von Handys gestört werden.